Unfall - was tun?

Unfall - was tun?


Der qualifizierte Kfz-Sachverständige ist ein neutraler Schiedsrichter im Spiel der Interessengruppen.

Unser Kfz - Sachverständigenbüro stehen  Ihnen nach einem Verkehrsunfall als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung und weist Sie in die richtige Richtung. 

Bitte beachten Sie, dass unsere Beratung nach einem Unfall keinesfalls eine Rechtsberatung ersetzen kann und soll. Wir raten Ihnen zu einer fachspezifische Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.  (Wir können Ihnen auch gerne einen Rechtsanwalt nennen)

  • Als Unfallopfer haben sie das Recht sich für den Kfz - Gutachter / Kfz - Sachverständiger Ihrer Wahl zu entscheiden! Er stellt zur Beweissicherung den Schadensumfang und die Schadenshöhe fest, welche meist höher ist als man es als Laie oder auf den ersten Blick vermuten würde. Häufig empfiehlt bzw. beauftragt die gegnerischen Versicherung einfach einen Schadensgutachter diesen brauchen sie nicht zu Akzeptieren. Dieser handelt oft im Interesse der Versicherung und versucht, den Unfallschaden möglichst niedrig zu beziffern.  
  • Durch die Beauftragung eines unabhängigen Kfz - Sachverständigenbüros erhalten sie ein objektives Gutachten als solide Basis für die weitere Abwicklung.    
  • Ein Gutachten mit Dokumentation und Fotos dient zur Beweissicherung Ihrer Ansprüche an die gegnerische Versicherung. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann der Schaden bewiesen und der Unfall rekonstruiert werden.    
  • In unseren Gutachten werden Wiederbeschaffungswert, Reparaturdauer, Reparaturkosten, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung ermittelt.    
  • Die Kosten für den Kfz Sachverständigen / Kfz Gutachter sind grundsätzlich vom Schädiger bzw. der gegnerischen Versicherung zu tragen. Da ein Kostenvoranschlag (unter 750 € Schaden) bzw. das Schadensgutachten (über 750 € Schaden) für die Schadensabwicklung unerlässlich ist, braucht der Geschädigte also nie zu befürchten, dass er die Gebühren für den Sachverständigen selbst tragen muss.    
  • Ein Gutachten ermittelt die Schadenshöhe. Ob sie Ihr Auto reparieren lassen wollen oder sich das Geld auszahlen lassen, entscheiden Sie selbst. 
  • Man darf aber nicht außer Acht lassen, dass das Kfz - Gutachten des Kfz Sachverständigen nur den reinen Schaden am Kfz betrifft. Oftmals sind neben dem Schadenhergang am Fahrzeug zusätzliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen und geltend zu machen z.B. Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Hierfür sollten andere Parteien wie Rechtsanwälte, Ärzte etc hinzu gezogen werden. 
Folgende Ansprüche können grundsätzlich aus einem Schadenfall entstehen:
  • Finanzierungskosten  
  • Abschlepp- und Bergungskosten 
  • Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung) 
  • Sachverständigenkosten / Gutachterkosten 
  • Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen 
  • Anwaltskosten 
  • Arztkosten 
  • Auslagenpauschale 
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall 
  • Haushaltsführungskosten 
  • Ab- und Anmeldekosten 
  • Verdienstausfall 
  • Sachschaden am Fahrzeug 
  • Entsorgung 
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