Pflicht zur UVV-Prüfung Ihrer gewerblichen Fahrzeuge
UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge regelmäßig auf Betriebssicherheit prüfen zu lassen. Gemäß § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70, bisherige BGV D 29) müssen alle Fahrzeuge Ihres Fuhrparks mindestens einmal jährlich von einem sachkundigen Prüfer kontrolliert werden.
Wer dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und haftet im Schadensfall unter Umständen selbst.
Unsere Leistung für Sie – UVV-Prüfung durch Experten
Als erfahrenes Kfz-Sachverständigenbüro prüfen wir Ihre Fahrzeuge fachgerecht und zuverlässig nach den Vorgabender UVV. Unsere Leistungen umfassen:
- Prüfung sämtlicher gewerblich genutzter Fahrzeuge – PKW, Transporter, LKW, Anhänger oder Sonderfahrzeuge
- Erstellung des UVV-Prüfberichts nach gesetzlichen Vorschriften
- Schnelle, unkomplizierte Prüfung vor Ort in Ihrem Betrieb oder Ihrer Werkstatt
- Beratung zu Mängeln und Sicherheitsrisiken, damit Ihre Fahrzeuge jederzeit einsatzbereit und rechtssicher sind
Warum Sie auf unsere UVV-Prüfung setzen sollten
- Rechtssicherheit für Ihren Betrieb: Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten und vermeiden Sie Bußgelder.
- Erfahrung & Kompetenz: Über 20 Jahre Expertise in Kfz-Prüfungen, Gutachten und Fahrzeugbewertung.
- Schnelligkeit & Flexibilität: Wir passen uns Ihrem Terminplan an und prüfen Ihre Fahrzeuge direkt vor Ort.
- Fahrzeugsicherheit garantiert: Wir sorgen dafür, dass Ihr Fuhrpark betriebssicher und unfallfrei unterwegs ist.
Jetzt Termin vereinbaren – UVV-Prüfung für Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge schnell, zuverlässig und rechtssicher!
Wir prüfen Ihr Fahrzeug auf Arbeits- und Verkehrssicherheit.
Bei der Prüfung achten wir dabei besonders auf folgende Prüfpunkte:
Verkehrssicherheit
- Front- und Heckbeleuchtung (Funktionsprüfung)
- Warn- und Blinkanlage (Funktionsprüfung)
- Signalhorn (Funktionsprüfung)
- Scheibenwisch-Waschanlage (Funktionsprüfung)
- Bremsanlage (Sicht- und Funktionsprüfung)
- Lenkung (Sicht- und Funktionsprüfung)
- Stoßdämpfer (Sicht- und Funktionsprüfung)
- Bereifung (Reifenlaufbild und Profiltiefe – gesetzl. Mindestprofiltiefe)
Arbeitssicherheit
- Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten (Vorhandensein, Ablaufdatum etc.)
- Sitze und Sicherheitsgurte (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung etc.)
- Vorrichtung zur Ladungssicherung (Vorhandensein, Sicht- und Funktionsprüfung, keine Beschädigung etc.)
- Bewegliche Anbauteile (Funktion / keine Gefahrenquelle etc.)


