Leasingrückgabe

Endspannt zur Leasingrückgabe


Wenn ein Leasing-Vertrag endet, kann es teuer werden. Wir erklären Ihnen, mit welchen Tricks die Leasing-Banken und Autohändler arbeiten – und wie Sie sich gegen hohe Nachforderungen wehren können.
Die Vertragsbedingungen für geleaste Fahrzeuge sehen vor, dass der Leasingnehmer für Schäden und Mängel am Fahrzeug haftet. Bei der Bewertung des Fahrzeuges gibt es immer wieder Streit über die  entsprechenden Abnutzungen, die in Bezug auf Fahrzeugalter und Laufleistung hinausgehen. Diese Angabe führt nicht selten zu Unklarheiten bei der Leasingrückgabe. Daher ist es ratsam einen qualifizierter KFZ-Sachverständigen vor der Leasingrückgabe das Fahrzeug Begutachten zu lassen. Als KFZ-Gutachter für NRW bieten wir Ihnen eine umfassende Begutachtung und Beratung sowie Reparaturempfehlungen für Ihr Leasingfahrzeug. So können Sie ganz entspannt zur Leasingrückgabe fahren.
Das Fahrzeug muss nicht in einem Neuwagen zustand zurück gegeben werden, sondern nur in einem alters- und laufzeitentsprechenden Gebrauchszustand sein.
Oft versuchen Händler und Gutachter, jede Delle, jede Schramme in Rechnung zu stellen. Nach der aktuellen Rechtsprechung stellen normale Benutzungsspuren aber keine übermäßige Abnutzung dar.
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